Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Es werden nur gesunde Katzen aufgenommen, welche kastriert bzw. sterilisiert sind.

Ihre Katze ist gegen Katzenschnupfen sowie Katzenseuche geimpft.
Die Impfungen dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Der Impfpass wird während der Betreuung in der Pension hinterlegt.

Ihre Katze sollte regelmäßig entwurmt sowie gegen Zecken und Flöhe behandelt sein.
Die Aussage des Tierhalters hierüber gilt als verbindlich.

Hatte Ihre Katze vor der Aufnahme in der Pension Erkrankungen, sind diese durch den Tierhalter mitzuteilen und ggf. werden entsprechende Behandlungen im Einzelnen besprochen.
Eine Haftung bei einer Verschlechterung der Erkrankung während der Betreuungsdauer oder für eventuelle Folgeschäden wird durch die Pension nicht übernommen.

Sollte Ihre Katze während der Betreuung erkranken, ist die Pension berechtigt nach eigenem Ermessen bei einem Tierarzt ihrer Wahl vorstellig zu werden.
Die Kosten für die Behandlung und die Medikamente übernimmt der Tierhalter und sie werden bei Abholung zur Zahlung fällig.
Es wird in diesem Fall durch die Pension ebenfalls keine Haftung bei einer  Verschlechterung der Erkrankung während der Betreuungszeit und für eventuelle Folgeschäden übernommen.

Ihre Katze wird bei uns unter ausdrücklichem Ausschluss jedweder Haftung für Erkrankungen, Schäden oder Verluste jeder Art betreut.
Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die Pension für eventuelle Schäden, die durch Auseinandersetzungen mit anderen Katzen entstehen, keine Haftung übernimmt.

Ihre Langhaar-Katze kann auf Wunsch täglich von uns gebürstet werden. Wird die Katze jedoch mit bereits verfilztem und verklettetem Fell zur Betreuung gebracht, übernimmt die Pension keine Garantie, dass die Katze mit einem glatten und klettenfreien Fell zurückgegeben werden kann.

Die Kosten für den vereinbarten Aufenthalt Ihrer Katze werden spätestens bei Abholung zur Zahlung fällig.

Sollte die vereinbarte Betreuungsdauer Ihrer Katze um 21 Tage überschritten werden, ohne, dass eine Nachricht des Tierhalters erfolgt bzw. dieser nicht erreichbar ist, ist die Pension berechtigt, die Katze an Dritte weiter zu vermitteln.
Alle Ansprüche des Tierhalters sind damit ausgeschlossen, insbesondere hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Auskunft über den Verbleib der Katze oder auf Schadensersatz bzw. Zahlung einer Vergütung.
Der Tierhalter schuldet die Kosten für die gesamte Dauer der Betreuung bis zur Weitervermittlung der Katze, auch, wenn der Zeitraum die vereinbarte Zeit überschreitet.
Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.

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